Bürger und Kommunen Hand in Hand

So funktioniert’s

Kommunen bestimmen auf Basis der geltenden Gesetze, wie Abfälle aus den Haushalten entsorgt werden sollen.


Die getrennte Sammlung von organischen Abfällen und ihre Verwertung in Kompos-tierungs- oder Vergärungsanlagen ist umweltfreundlicher als die Entsorgung der Bioabfälle zusammen mit dem Restmüll. Dies wurde durch eine Reihe von Studien belegt. [1]


Daher wurde im sogenannten „Kreislauf-wirtschaftsgesetz“ [2] festgelegt, dass seit Anfang 2015 alle Kommunen ihren Bürgern

eine Möglichkeit anbieten müssen, Bioabfälle getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Dies ist in den meisten Kommunen durch Einführung der Biotonne, manchmal auch als „braune“ oder „grüne“ Tonne bezeichnet, bereits etabliert. Andere müssen noch nachziehen. 


Die optimale Abstimmung der kommunalen Sammlungen für Restmüll und für Bioabfälle führt übrigens in den meisten Kommunen zu tendenziell geringeren Kosten, als wenn alles 

in einer Tonne abgefahren wird. [3]

Die Bürger müssen den Kommunen ihre Abfälle überlassen, dazu gehört auch der Bioabfall. Die Details sind in den Abfall-satzungen geregelt, die eine Kommune oder ein Zweckverband von Kommunen erlässt. Jede Kommune kann innerhalb eines festgelegten Rahmens bestimmen, was in die Biotonne geworfen werden darf und was nicht, z.B. gekochte Essenreste oder kompostierbare Bioabfall-Beutel. 


Den Rahmen bilden Gesetze und Verord-nungen des Bundes und der Länder, z.B. 

die Bioabfallverordnung [4]. Die Bioabfallverordnung erlaubt die Verwendung zertifizierter kompostierbarer Bioabfall-Beutel, die zu mindestens 50 % aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden.


Solche Beutel für die Sammlung im Haushalt sind in vielen Städten und Landkreisen erlaubt und werden zusammen mit den Bioabfällen eingesammelt und verwertet.

Wie können Bürger erkennen, welche Sammelbeutel geeignet sind?


Die normale Plastiktüte ist es jedenfalls nicht, denn sie ist nicht kompostierbar bzw. biologisch abbaubar. Für die industrielle Kompostierung geeignete Beutel, die 

nach der  DIN EN 13432 geprüft und zertifiziert wurden, können mit dem „Keimling“, einem Logo für kompostierbare Produkte, gekennzeichnet werden.

Der Keimling ist ein eingetragenes Markenzeichen des European Bioplastics e.V. und wird in Europa von den unabhängigen Zertifizierern DIN CERTCO und Vinçotte vergeben. Werden solche Beutel für die Sammlung von Bioabfällen benutzt, gelangen automatisch immer weniger ungeeignete (also: „normale“) Plastiktüten in die Biosammlung. Kommunen sollten daher ihre Bürger über diese Kennzeichnung informieren, zum Beispiel auf der eigenen Website, im Abfallkalender und am Abfalltelefon.

Der Verbund kompostierbare Produkte e.V. hat Empfehlungen für eine einheitliche Kennzeichnung von Bioabfall-Beuteln herausgegen. Kernstück der Empfehlungen ist ein flächiger Aufdruck des Keimlings. Bioabfall-Beutel sind somit auf den ersten Blick als solche erkennbar – sowohl vom Verbraucher als auch in den Verwertungsanlagen. 


Weitere Informationen zur Kennzeichnung finden Sie hier.

[1] www.kompost.de, www.bifa.de

EdDE-Dokumentation Nr. 11: M. Kranert und R. Gottschall (2008): Grünabfälle – besser kompostieren oder energetisch verwerten?

[2] www.gesetze-im-internet.de

[3] www.kompost.de

[4] www.gesetze-im-internet.de

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